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Stellungnahme zum MZ-Bericht vom 30.11.2009 |
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Bürgerinitiativen -
Abwasser
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Geschrieben von Eckhardt Böttcher
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Freitag, 4. Dezember 2009 |
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Leserbrief zum Bericht in der MZ vom 30.11.2009, Seite 10 AZV Saale-Rippachtal
Es ist schon eine ernste Sache, wenn einem Verband rechtswidrige Beschlüsse
vorgeworfen werden und den Vertretern der Verbandsgemeinden die persönliche
Haftung in Millionenhöhe angedroht wird. Nun liegen die Vorgänge aber schon Jahre zurück.
Die maßgebende Beitragssatzung stammt aus 2002, Nachveranlagung und Aufhebung
sind 2006 durchgeführt worden.
Es gibt damit gute Gründe anzunehmen, dass alle betroffenen Beitragsansprüche
verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, die betreffenden Anschlüsse müssen
schon 2002 verlegt worden sein. Damit war 2006 die letzte Gelegenheit noch nachträglich
Ansprüche geltend zu machen, 2009 ist zu spät.
Bürger, denen jetzt noch Nacherhebungsbescheide zugehen sollten, werden sich zu
wehren wissen. Der Verband hätte dann außer Kosten und Bearbeitung von Widersprüchen
nichts erreicht, jedenfalls keine Einnahmen in Millionen Höhe.
Der entstandene Schaden, wenn es denn einer sein sollte, ist heute nicht wieder gut zu machen
Diesen Schuh müsste sich die Kommunalverwaltung, die jetzt so drängend eine mögliche
Haftung der Bürgermeister in der Verbandsversammlung hervorhebt, schon selber anziehen.
Denn 2006 hätte sie handeln können, hat aber nichts getan.
Eine Kommunalverwaltung sollte eigentlich die Gesetze und die Rechtssprechung kennen.
Allerdings die Geschäftsführung und die Rechtsvertreter des Verbandes auch.
Denn Rechtsvertreter haben an den Satzungen des Verbandes mitgewirkt.
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